Hof-Cafe mieten

Hof-Café Innenansicht

Unser Hof-Café können Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten für Ihre private oder betriebliche Feier oder sonstige Veranstaltung bis zu 50 Personen mieten.

 

Wir freuen uns sehr, wenn das Hof-Café genutzt wird und viele Menschen auf die „Höfe“ kommen für Kunst, Kultur, zum Feiern und für Begegnungen. Wenn Sie mit Ihrer Gruppe regelmäßig (z. B. wöchentlich) kommen wollen, sprechen Sie uns gern an. Hier finden wir eine passende Lösung.

 

Anfragen richten Sie bitte nach Möglichkeit per Mail an . Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Michaela Klapproth.

 

Bitte beachten Sie unsere Preisliste und die unten aufgeführten Nutzungsbedingungen. Das Hof-Café kann eine Vergabe ohne Nennung von Gründen ablehnen.

 

 

Willkommen auf Ihrem virtuellen Rundgang durch unser Hof-Café:

 

 

 


 

Preisliste

(1.1.2023)

 

A.) Veranstaltungen während der Öffnungszeiten. (z. B. Kaffeerunden, Geburtstagsfeiern, Frühstückskreise usw.)

 

Wir bitten um Voranmeldung ab 6 Personen.

 

  1. Nach Voranmeldung, max. 20 Personen, Getränkeservice durch das Hof-Café nach Preisliste

  2. Kuchen auf Vorbestellung, für vom Nutzer angegebene Personenzahl nach Preisliste Hof-Café.

  3. Warme Speisen: bitte sprechen Sie uns an.

 

B.) Veranstaltung außerhalb der Öffnungszeiten

 

Die Raummiete beträgt für die Anmietung

  • von Freitag 18 Uhr bis Samstag 8.30 Uhr 120 €

  • von Samstag 14 Uhr bis Sonntag 8 Uhr 150 €

  • von Samstag 14 Uhr bis Montag 8.30 Uhr 200 €

  • von Sonntag 12 Uhr bis Montag 8.30 Uhr 150 €

  • wochentags (Montag bis Donnerstag) von 18 Uhr bis Folgetag 8.30 Uhr 60 €.

 

Wir erheben eine Kaution von 100 €. Miete und Kaution werden vorab im Hof-Café entrichtet.

 

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt drei Werktage nach Beendigung der Anmietung durch Überweisung auf das vom Mieter angegebene Konto. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Räume und Geräte oder anderweitiger Verletzung der Nutzungsbestimmungen wird die Kaution ganz oder zum Teil einbehalten.

 

Auf Wunsch können Kalt-Getränke durch das Hof-Café gestellt werden, die Abrechnung erfolgt nach Verbrauch. Abrechnung mit 50 % Rabatt auf die Preise lt. Preisliste Hof-Café für den Verzehr.

 

Für Geschirr und Gläser des Hof-Cafés wird eine Grundpauschale von € 1,00 pro Person erhoben (2x Teller, 3x Gläser, Besteck). Weitere Sorten können zur Verfügung gestellt werden. Details werden in der Nutzungsvereinbarung festgehalten.

 

Die Raummiete für Veranstaltungen von Freiwilligen der Goslarschen Höfe, der Diakonischen Beratungsdienste und des Caritasverbandes Goslar sowie für Geldspender*innen für die Höfe beträgt 50 % des regulären Preises.

 

Für genauere Regelungen verweisen wir  auf die folgenden Nutzungsbedingungen.


 

Nutzung Hof-Cafe für Veranstaltungen

 

Wir freuen uns sehr, wenn das Hof-Café genutzt wird und viele Menschen auf die „Höfe“ kommen für Kunst, Kultur, zum Feiern und für Begegnungen. Die Benutzungsordnung will dieses Miteinander fördern.

 

 

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Das Hof-Café kann für kulturelle Veranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Familienfeiern, Vereinsveranstaltungen, Versammlungen und Ausstellungen genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung besteht nicht.

 

2. Anmeldungen sind per Mail an vorzunehmen. Das Hof-Café kann eine Vergabe ohne Nennung der Gründe ablehnen.

 

3. Die Anmietung durch Personen unter 25 Jahren ist nur möglich, wenn ein/e mindestens 30-jährige/r Mitmieter/in die Mietvereinbarung mit unterschreibt und während der gesamten Nutzungszeit anwesend ist. 

 

II. Veranstaltungsbedingungen

1. Die Goslarschen Höfe überlassen dem Veranstalter das Hof-Café einschl. Einrichtung, Fluren, Toiletten und Terrasse zur Benutzung in dem Zustand, in welchem es täglich genutzt wird.

 

Bei Veranstaltungen während den Öffnungszeiten erfolgt die genaue Benennung der überlassenen Teile. Alle Verpflichtungen und Vereinbarungen erstrecken sich nur auf die überlassenen Teile. Der Mieter ist verpflichtet, anhand von Checklisten die Räumlichkeiten jeweils vor der Benutzung auf die ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu prüfen. Er stellt sicher, dass schadhafte Einrichtungen nicht benutzt werden. An elektrischen Geräten dürfen nur die Musikanlage, der Konvektomat und die Spülmaschine genutzt werden. Die Nutzung der übrigen Geräte in Küche und Gastraum ist untersagt.

 

2. Der Mieter stellt die Goslarschen Höfe von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher der Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und der Zugänge zu den Räumen und der Nebenanlagen stehen.

 

Der Mieter haftet für alle Schäden, die den Goslarschen Höfen an den überlassenen Räumlichkeiten, Einrichtungen und Zugangswegen durch die Benutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen. Der Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Goslarschen Höfe und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Goslarschen Höfe und deren Mitarbeiter oder Beauftragte.

 

Dem Mieter wird empfohlen, je nach Art der Veranstaltung eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden.

Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Goslarschen Höfe für den sicheren Bauzustand gem. §§ 836/837 BGB unberührt.

 

3. Der Mieter übernimmt für die Dauer der Benutzungszeit die volle Verantwortung dafür, dass das Hof-Café nur im Rahmen der hier festgelegten Bestimmungen benutzt wird.

 

4. Eigene Dekorationen, Ein- und Aufbauten dürfen nur mit Genehmigung der Goslarschen Höfe angebracht werden. Es ist untersagt, Nägel, Haken, Schrauben etc. in Böden, Wände und Decken zu schlagen. Ebenso untersagt ist das Anbringen von Dekomaterial auf Wände und Decken mit Klebefilm, der nicht rückstandsfrei entfernt werden kann und zu Beschädigungen des Anstrichs führt.

 

5. Eigene Dekorationen, Aufbauten und dgl. sind nach Beendigung des Gebrauchs unverzüglich, spätestens bis 8:30 Uhr des nächsten Werktages vom Mieter auf eigene Kosten zu entfernen und abzutransportieren.

 

6. Das Abbrennen von Feuerwerk und bengalischem Licht ist innerhalb und außerhalb des Gebäudes untersagt.

 

7. Das Grillen ist im Gebäude und auf dem gesamten Betriebsgelände untersagt.

 

9. Das Rauchen ist nur auf der Terrasse gestattet.

 

10. Das Mitbringen von Tieren, Fahrrädern und dgl. in sämtliche Räumlichkeiten ist untersagt.

 

11. Die Goslarschen Höfe haften nicht für abhanden gekommene Garderobe.

 

12. Das Entfernen und Mitnehmen von Einrichtungsgegenständen, Inventarstücken (auch Teilen), Schlüsseln usw. ist nicht gestattet.

 

13. Der Mieter ist für die Einhaltung der ortsüblichen Lärmschutzbestimmungen verantwortlich, dies gilt insbesondere für den Außenbereich ab 22.00 Uhr. Im Falle der Nichtbeachtung und eines Polizeieinsatzes wegen nächtlicher Ruhestörung wird die komplette Kaution einbehalten.

 

III. Aufsicht und Wartung

 

Dem Beauftragten der Goslarschen Höfe darf der Zutritt zu den überlassenen Veranstaltungs- und Nebenräumen zu keinem Zeitpunkt verwehrt werden. Den Weisungen der Beauftragten der Goslarschen Höfe ist Folge zu leisten.

 

Die für die Nutzung überlassenen Schlüssel sind Teil einer Schließanlage. Bei Verlust ist ein Austausch sämtlicher betroffener Schließzylinder erforderlich. Der Mieter haftet in diesem Fall für die entstehenden Kosten. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss des Verlustes fremder Schlüssel wird empfohlen.